Geschichte der Fakultät
GESCHICHTE DER FAKULTÄT
Unsere Fakultät hat sehr weitreichende historische Wurzeln in Granada. Im September 1554, noch während Lebzeiten des heiligen Ignazius, eröffnet die Gesellschaft Jesu eine Schule in unserer Stadt, die sich Ende des 16ten Jahrhunderts zu einer der wichtigsten Institutionen der Universität Granada entwickelt: Das sogenannte Kollegium Heiliger Paulus. In dieser höheren Schule etablierten sich die Lehrstühle für Logik, Philosophie und Theologie, und später wurde dann die Stiftung des Kollegiums der Heiligen Apostel Bartolomeus und Jakobus errichtet.
Die Vertreibung der Gesellschaft Jesu im Jahr 1767 beendete die akademische Präsenz der Jesuiten im Universitätsleben Granadas, aber hinterlies jedoch gleichzeitig ein bedeutendes Vermächtnis. Die Gebäude wurden der Erzdiozese und der Universität überlassen. Ausserdem hinterblieb den Beständen der Universitätsbibliotek ein wichtiger Bestand von Handschriften und Drucken des 16ten, 17ten und 18ten Jahrhunderts.
Im Jahr 1894 beginnt eine zweite Etappe mit der Einrichtung eines Formationszentrums für jesuitische Studenten oberhalb des Kartäuserklosters, in dem Geisteswissenschaften, Philosophie und Theologie unterrichtet werden. Zur gleichen Zeit wird von diesem Zentrum aus die Wissenschaftsarbeit durch das Studium der Naturwissenschaften und der Gründung des Observatoriums Cartuja gefördert, das sich in Sismographie, Meterologie und Astronomie spezialisiert. Durch die Auflösung der Gesellschaft Jesu 1932 werden die theologischen Studien nach Entre-os-Rios (Portugal) verlagert, von wo aus sie erneut im Jahr 1939/40 in Granada den Unterricht einrichten.
Durch ein Dekret der heiligen Kongregation für Seminarien und Universitäten (am 3. Dezember 1939) ändern sich diese Studien zur Theologischen Fakultät "mit Recht zur Verleihung von akademischen Titeln an Mitglieder der Gesellschaft Jesu". Einige Monate später erreicht der Generalobere der Jesuiten, auf den Wunsch des Erzbischofs von Granada, dass die Fakultät an alle Schüler der kanonischen Provinz von Granada Titel verleihen kann. Dieser Prozess rechtlicher Öffnung und Inkorporation der Studenten religiöser Einrichtungen in der Fakultät wird in den folgenden Jahren weiterverfolgt. In denselben Jahren gewährt man der Fakultät, das Recht akademischer Titel an viele verschiedene Stundenten religiöser Einrichtungen zu verteilen.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) ermöglicht einen qualitativen Sprung in der vom Konzil gefahrenen Linie. Im Jahr 1967 beschliessen alle Prälate der Diozesen der kanonischen Provinz Granadas, ihre Seminaristen an die Fakultät zu senden, um dort ihre theologischen (und später auch philosophischen) Studien zu verrichten, auf Grund des neuen Studienplans, der die philosophische und theologische Formation vereinigt. Seid Mitte 1968 beginnt man die Studienpläne und ebenfalls die gesamte rechtliche Struktur der Fakultät an die neuen Normen des Heiligen Stuhls anzugleichen, um den Richtlinien des Zweiten Vatikanischen Konzils gerecht zu werden. Diese Arbeit fand ihren Abschluss in den Jahren 1971-72, und im selben Jahr gab die Kongregation zur Katholischen Bildung ihr positives Urteil über die dazugehörigen Statuten ab. Die prinzipiellen Neuheiten dieser Statuten in Relation zum Betreffenden Thema sind die folgenden: Völlige Offenheit der Fakultät für alle Arten von Studenten (Damen und Herren), gleiche Offenheit für Nicht-jesuitische Professoren und die Etablierung eines Obersten Direktionsrates. Die offizielle Aprobation dieser ersten Statuten der Kongregation wird im Januar 1973 genehmigt. Obwohl die Ratifizierung dieser entgültigen "Öffnung" (eigentlich gültig durch die Entscheidung derselben Kongregation seid 1969) sich bis Juli 1973 verschob, weil man noch auf die offizielle zustimmende Mitteilung der Spanischen Bischofskonferenz zur Öffnung wartete, die aber eigentlich schon im Jahr 1968 gegeben war, aber erst fünf Jahre später komuniziert wurde.
In denselben Jahren finden weitere wichtige, die Fakultät betreffende Änderungsprozesse statt, die die materiellen Einrichtungen und die Verhältnisse zur Universität betreffen. Zu Beginn des Jahres 1969 fingen die Verhandlungen zur Umschreibung des Grundstückes "Huerto y Cercado alto de Cartuja" mit dem Staat statt, die bis dahin Eigentum der Gesellschaft Jesu waren und heute sich im Kampus der Universität befinden. Im Januar 1971 wurde der Verkauf und die Übertragung fast des ganzen Grundstücks an den Staat von Seiten der Gesellschaft Jesu bestätigt und zur selben Zeit unterschrieb die Theologische Fakultät eine Reihe von Übereinkünften mit der Universität, um die Verbindung und die Zusammenarbeit mit ihr zu intensivieren. Aufgrund einer dieser Übereinkünfte überliess die Gesellschaft Jesu der Universität für 30 Jahre die Leitung und die Nutzung des Observatoriums Cartuja (jedoch verblieb es in ihrem Besitz). Nach dieser Vereinbarung verhält sich das Observatorium innerhalb der gültigen Frist, als "Koordiniertes Zentrum" der Universität und der Fakultät. Im selben Jahr 1971 fingen sehr schnell die Arbeiten an den neuen Gebäuden der Fakultät statt, und zwar, im Baubereich, den die Gesellschaft Jesu dazu vorgesehen hatte. Durch das zügige Arbeiten konnten die Jesuiten bereits Anfang 1974 von ihrem vorherigen Sitz im Colegio Máximo in die Fakultät übersiedeln.
Im Jahre 1979, nach einer Probezeit von 10 Jahren, erliess der Heilige Stuhl seine Apostolische Konstitution "Sapientia Christiana", in der sich die wichtigsten Punkte der vorherigen Reform (die von 1968) bestätigen, obwohl einige Angleichungen eingeführt werden. Das wiederum zwingt die Fakultät aufs neue ihre Statuten zu revidieren, die dann wiederum von der Kongregation zur Katholischen Erziehung am 27. August 1983 aprobiert werden. Zur selben Gelegenheit deklarierte die Kongregation, dass "die theologische Fakultät von Granada, mit Sitz in der selben Stadt Granada (Universitätskampus Cartuja) vollzieht, abhängig vom Heiligen Stuhl und konform der akademischen Gesetze der Kirche, seine akademischen Aktivitäten auf Universitätsniveau und erteilt mit vollem Recht die höchsten akademischen und kanonischen Titel der Theologie, entsprechend eines Staatsexamens oder eines Doktorats der spanischen Universitäten". Am 6. Mai 1996 erichtete die Kongregation zur katholischen Erziehung das Höhere Institut der religiösen Wissenschaften abhängend von der Fakultät und unter deren Leitung und befähigt sie damit, die Titel Diplom und Staatsexamen in diesen Fächern zu gewähren.
VIII. THEOLOGISCHE SYNTHESE (6/9 KREDITE)
Die Gesamtsumme der Kredite die in den verschiedenen Gebieten studiert werden müssen, ergeben von daher 200 Kredite von 15 Stunden gleichbedeutend mit 300 Krediten von 10 Stunden.
ENDEXAMEN FÜR DEN TITEL "BACHELOR" IN DER THEOLOGIE
Die Endprüfung des institutionellen Zyklus kann unter den drei folgenden Möglichkeiten ausgeführt werden: Mündliches Examen, Erarbeitung eines Jahresberichts oder Erarbeitung einer Monographie (Regl. 112). Für den Ablauf jeder dieser drei Möglichkeiten vergleichen sie unter Regl. 113-117.
ART UND ZEIT DES STUDIUMS DER VERSCHIEDENEN FÄCHER
Betreffend der Art und Zeit des Studiums der verschiedenen Fächer müssen alle Normen der generellen Vorschriften erfüllt werden hinzuzüglich der folgenden Punkte:
a.) Für die modernen Sprachen stellt die Fakultät keinen Unterricht zur Verfügung. Das Bestehen eines von ihr gestellten Examens genügt als Bestätigung deselben. Die Vorbereitung auf dieses Examen muss auf privatem Wege geschehen.
b.) Die vier sprachlichen Fächer müssen vor Beginn des dritten Jahres bestanden werden. Falls dies nicht geschieht, kann die akademische Fakultät nach ihrem Urteil bestimmen, aber, wenn dem Studierenden eine zusätzliche Toleranzzeit eingeräumt wird, muss ihm gleichzeitig die Anzahl der zu absolvierenden Kredite in denen er sich matrikulieren will drastisch limitiert werden, damit gewährt ist, dass er sein Studium tatsächlich auf die von ihm zu bestehenden Sprachen zentriert.
c.) Die sechs Kredite der Wahlfächer können einerseits durch von der Fakultät gestellte Fächer gedeckt werden oder durch "Frei gestaltete Fächer" (= Asignatura de libre Configuración (A.L.C.)) absolviert werden die von der Universität angeboten werden und von unserer Fakultät anerkannt worden sind.